Gegen die Interessen der Schweiz

Zur Erinnerung: Der „Global Compact for Migration“ hat „die sichere, geordnete und reguläre Migration“ zum Ziel und soll es ermöglichen, dass Migranten, ungeachtet ihrer Qualifikationen der Zugang zum Wunschland deutlich erleichtert wird. Es sollen legale Routen geschaffen, eine Medienzensur zur ausgewogenen Berichterstattung eingeführt, bereits im Heimatland Sprachkurse des Ziellandes angeboten, der Familiennachzug deutlich erleichtert und auch der Geldtransfer ins Heimatland vergünstigt werden.

Schlimm genug, dass die UNO einen solchen Pakt verfasst hat. Aber endgültig den Hut lupft es einem, wenn man weiss, dass der Schweizer Botschafter Jürg Lauber federführend bei der Entstehung dieses unsäglichen Pakts mitgearbeitet hat – und dies sogar mit dem ausdrücklichen Segen des Bundesrates. Meines Erachtens ist hier der Straftatbestand von Artikel 267 des Strafgesetzbuches erfüllt, dieser lautet nämlich: „Wer als Bevollmächtigter der Eidgenossenschaft vorsätzlich Unterhandlungen mit einer auswärtigen Regierung zum Nachteile der Eidgenossenschaft führt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Und wer das Abkommen liest, dem wird schnell klar, dass dieses für die Schweiz und Europa verheerende Auswirkungen haben wird. Wenn die Migration auf diese Art und Weise legalisiert, ja gar noch aktiv gefördert wird, dann gute Nacht Europa!

Wo bleibt eigentlich das Aufheulen der sonst so auf ihre Unabhängig­keit pochenden Journalisten? Gemäss dem Pakt sollen Medien überwacht und beurteilt werden, ob sie ausgewogen über Migrationsthemen berichten. Aber da dieser Pakt ansonsten ganz nach dem Gusto der linken Journaille ist, beliebt man hier fast unisono höflich zu schweigen…

Rechtlich unverbindlich? Eher real unerträglich!
Der Bundesrat darf diesen Pakt schon alleine deshalb niemals unterzeichnen, weil dieser klar unserer Verfassung widerspricht. Gemäss Art. 121a der Bundesverfassung regelt die Schweiz die Zuwanderung eigenständig. Der Bundesrat darf ­keine­ Vereinbarungen eingehen, welche diesem Ziel widersprechen. Der Pakt gesteht aber jedem Menschen das Recht auf freie Niederlassung zu. Hier liegt der eigentliche Skandal – offensichtlich foutiert sich der Bundesrat um die Verfassung und beliebt frei zu schalten und zu walten…

Der Bundesrat beteuert nun, es handle sich nur um „Soft Law“, der Pakt sei rechtlich nicht verbindlich. Immerhin gesteht er zu, dass der Pakt politisch bindend sei. Die Schweiz wird natürlich auch hier den Musterknaben spielen und die Massnahmen sklavisch umsetzen. Zudem ist im Pakt eindeutig festgehalten, dass sich die Staaten verpflichten, die Ziele des Pakts zu erfüllen – und dies soll gar überwacht werden. Muss der Bundesrat in einen Englischkurs? Das an über 20 Stellen vorkommende „We commit to…“ heisst „wir verpflichten uns“! Man fragt sich unwillkürlich: Weiss es der Bundesrat einfach nicht besser – oder entscheidet er wider besseren Wissens? Beides muss einem grosse Sorgen machen…

Die Migrationspakt-Episode beweist einmal mehr, dass wir uns nicht blind auf den Bundesrat und seine Diplomaten verlassen dürfen. Umso wichtiger ist es, dass nun die Selbstbestimmungsinitiative angenommen wird – diese ist der letzte Rettungsanker, um die Rechte der Schweizerinnen und Schweizer zu wahren und die Eigenständigkeit der Schweiz zu erhalten!

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