Für eine Zuwanderung im Interesse der Schweiz

Extrablatt Extrablatt September 2020

Als souveränes Land muss die Schweiz völlig frei sein, jede Person aus dem Ausland zur beruflichen Tätigkeit bei uns zuzulassen. Schon vor über einem Jahrhundert kamen zahlreiche Fachkräfte aus unseren Nachbarländern zur Erwerbstätigkeit in die Schweiz. Diese Bedürfnisse werden in jedem Fall weiterhin gedeckt werden können.

Dabei ist es aber wichtig, dass die Schweiz – wie dies die allermeisten Länder tun – selber entscheiden kann, wer hierherkommen und eine Stelle antreten darf. Angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise und der steigenden Arbeitslosigkeit, die uns im Nachgang zur Corona-Pandemie droht, ist ein Inländervorrang heute wichtiger als je zuvor.

Unser Land muss in der Lage sein, seinen Bedarf an ausländischen Arbeitskräften auf eine Art und Weise zu decken, die seinen Bedürfnissen und den Erwartungen seiner Bevölkerung entspricht und diese respektiert. Wir müssen rasche und effiziente Prozesse festlegen können, die den ausgewiesenen Bedürfnissen unserer Wirtschaft Rechnung tragen. Als ehemaliger Unternehmer weiss ich, wie wichtig dies ist.

Mit diesem Wunsch sind wir nicht allein. Auch innerhalb der EU hat sich vieles verändert. Sogar Frankreich, Gründungsmitglied und Motor der europäischen Integration, überlegt sich die Wiedereinführung eines Inländervorrangs.

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