Neuerungen mit bescheidener Wirkung

Extrablatt Extrablatt Mai 2013

Am 9. Juni 2013 können die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes über ein Referendum abstimmen, welches links-grüne Kreise gegen die vom Parlament beschlossenen dringlichen Massnahmen im Asylbereich ergriffen haben.

Nationalrat Heinz Brand, Klosters (GR)

Heinz Brand war bis 2011 Vorsteher des kantonalen Amtes für Polizeiwesen Graubünden

Am 9. Juni 2013 können die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes über ein Referendum abstimmen, welches links-grüne Kreise gegen die vom Parlament beschlossenen dringlichen Massnahmen im Asylbereich ergriffen haben. Das Parlament hat aus einer stark erweiterten Vorlage einen Teil herausgelöst, diesen als dringlich erklärt und schliesslich bereits Ende September 2012 in Kraft gesetzt. Mit dieser Massnahme hat das Parlament endlich eine Reaktion auf die seit 2010 stetig steigende Zahl der Asylgesuche gezeigt. Alleine im Jahr 2012 stieg die Zahl der Gesuche um 27 Prozent auf 28’631 an, und dies, obschon die grosse Mehrheit der Gesuchsteller nicht aus eigentlichen Konfliktregionen stammt und somit dringend auf Schutz vor Verfolgung angewiesen wäre.

Die Vorlage, welche Gegenstand des Referendums ist, enthält drei verschiedene Komponenten, welche zu einem Rückgang der Asylgesuche führen sollte. Erstens sollen Dienstverweigerer in Zukunft nicht mehr als Flüchtlinge anerkannt werden. Die Schweiz war bislang das einzige Land, welches Dienstverweigerung als Asylgrund anerkannte. Zweitens soll in Zukunft auf den Schweizer Botschaften kein Asylgesuch mehr eingereicht werden können. Auch diese Variante der Einreichung eines Asylgesuches war bisher nur für die Schweiz möglich. Schliesslich wird mit dieser Gesetzesrevision dem Bundesrat die Möglichkeit eingeräumt, zwecks Beschleunigung und Optimierung neue Verfahrensabläufe zu testen und dazu teilweise von bestehenden Verfahren abzuweichen.

Mit Sicherheit kann schon heute festgestellt werden, dass die vorgeschlagenen Neuregelungen nicht zur dringend benötigten, fundamentalen Lösung der Probleme im schweizerischen Asylrecht führen werden. Bei der Umsetzung der getroffenenen Massnahmen hängt vieles vom zuständigen Bundesamt sowie dem Bundesverwaltungsgericht ab. Ob diese willens und fähig sind, die beschlossenen Neuerungen im Interesse unseres Landes rasch und wirksam umzusetzen, wird die Zukunft zweigen. Einziger wirklicher Fortschritt in der neuen Gesetzgebung ist nämlich der Ausschluss der Botschaftsgesuche, womit die Asylbehörden jedes Jahr mit einigen Tausend Asylgesuchen weniger belastet werden. Dieser bescheidene Fortschritt, verbunden mit der Erwartung, dass die Verwaltung die neuen Instrumente zur Reduktion der Zahl neuer Asylgesuche einsetzt, rechtfertigt es denn auch, dieser Vorlage am 9. Juni 2013 zuzustimmen.

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