Massnahmenkatalog zur Stärkung von Volksschule und Berufsbildung

Extrablatt Extrablatt Februar 2013

Das duale Berufsbildungssystem mit soliden, anspruchsvollen Berufslehren im Mittelpunkt ist das bewährte Mittel gegen Jugendarbeitslosigkeit. Es muss deshalb erhalten und gestärkt werden…

  • Das duale Berufsbildungssystem mit soliden, anspruchsvollen Berufslehren im Mittelpunkt ist das bewährte Mittel gegen Jugendarbeitslosigkeit. Es muss deshalb erhalten und gestärkt werden.
  • Wirtschaft und Politik haben gemeinsame Bildungsziele zu formulieren. Die Ziele sollen dem kulturellen und wirtschaftlichen Anforderungsprofil der Schweiz Rechnung tragen. Die eigenständige schweizerische Volksschule ist von bürokratischen Vorgaben aus dem Ausland abzukoppeln.
  • Massgebend für die Beurteilung des Berufsbildungssystems hat allein der Beschäftigungsgrad der Jugendlichen zu sein und nicht die Zahl akademischer Abschlüsse.
  • In der Volksschule werden die Klassen von eigenständig verantwortlichen Klassenlehrern geführt. Diese können die Schüler gesamthaft beurteilen. Das Fachlehrer-system mit dem massiv überbordenden Einsatz von Heilpädagogen ist der Volksschule wesensfremd und deshalb zu verwerfen.
  • Jeder Oberstufenlehrer soll die Berufswelt ausserhalb des Bildungswesens aus persönlicher Erfahrung kennen.
  • Die Volksschule hat Allgemeinbildung zu vermitteln. Grundfertigkeiten sowie Fähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler sind durch regelmässiges Üben von lebenslang nutzbarem Wissen zu festigen.
  • In den allgemeinbildenden Fächern der Volksschule ist allen Schülern zu vermitteln, dass Freiheit und Demokratie sowie Arbeitsmoral, Selbstverantwortung und Leistungsbereitschaft grundlegende Wesensmerkmale der christlich-abendländischen Kultur sind.
  • Die Benotung schulischer Leistungen spornt an und hilft frühzeitig Schwächen zu erkennen, um Verbesserungen zu ermöglichen. Schulleistungen sind deshalb zu benoten.
  • Schülerinnen und Schüler der Volksschule haben in der ganzen Schweiz Abschlussprüfungen zu bestehen, nämlich:
    • Eine Abschlussprüfung am Ende des sechsten Schuljahres für die Niveauzuteilung in der Oberstufe.
    • Die Abschlussprüfung nach dem neunten Schuljahr dient Lehrmeistern als Qualifikationshilfe für Lehrlinge und kann das Lehr- und Ausbildungsverhältnis auch salärmässig beeinflussen.
  • Zu Beginn des achten Schuljahres (zweites Oberstufenjahr) hat jeder Volksschüler eine Zwischenprüfung zu bestehen. So werden Lücken im Grundwissen erkannt. Diese sind in speziellen Gruppen im normalen Unterrichtsrahmen bis zum Ende der Schulzeit zu schliessen, nötigenfalls auf Kosten des Unterrichts in der zweiten Fremdsprache.
  • Nur mit einem solchen Konzept bietet die Volksschule nach dem Schulabschluss gegenüber der Berufswelt die Gewähr, dass das gemäss Lehrplan vermittelte Grundwissen und die eingeübten Grundfertigkeiten von allen Schulabgängern beherrscht werden.

Das Positionspapier „Volksschule und Berufswelt" kann in Kürze unter www.svp.ch abgerufen werden. Es ist aus Gesprächen mit Lehrlingsbeauftragten diverser Firmen sowie mit Lehrpersonen entstanden und enthält viele weitere Forderungen und Erklärungen.

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