Nein zur Verstaatlichung der Kinder

Extrablatt Extrablatt Februar 2013

Kinder sollen den Eltern möglichst früh entrissen werden, um sie in staatlichen Einrichtungen zu erziehen und auszubilden. Dies ist die Stossrichtung eines neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik, über den am 3. März 2013 Volk und Stände zu entscheiden haben.

Kinder sollen den Eltern möglichst früh entrissen werden, um sie in staatlichen Einrichtungen zu erziehen und auszubilden. Dies ist die Stossrichtung eines neuen Verfassungsartikel zur Familienpolitik, über den am 3. März 2013 Volk und Stände zu entscheiden haben. Der gleichmacherische Ansatz führt zur Verstaatlichung von Kindern und Familien und löst Milliardenkosten aus…

Die unsägliche Kinderhüteverordnung, welche der Bundesrat durchdrücken wollte, ist noch in höchst unangenehmer Erinnerung: Grosseltern, Tanten und Paten hätten eine staatliche Erlaubnis (Lizenz) zum Kinderhüten in den eigenen Familien (!) gebraucht. Wegen des geballten Widerstands der Bevölkerung gegen solchen Unfug hat der Bundesrat schliesslich darauf verzichtet.

Obrigkeit bestimmt, was gilt
Doch der neue Verfassungsartikel über die Familienpolitik ist auf dem gleichen Mist gewachsen. Der Bund will praktisch für alle Bereiche der Familien umfassende Kompetenzen. Ämter, Behörden und Politiker sollen in Zukunft entscheiden, was gut und richtig ist für die Familie. Nach dem Giesskannenprinzip wären flächendeckend Kindertagesstätten (Kitas) und Tagesstrukturen bereit zu stellen. Der Verfassungsartikel ermöglicht auch einen Vaterschaftsurlaub oder „familiengerechte" Arbeitszeitmodelle für Unternehmen.

Das alles kann viele Milliarden Franken an Steuergeldern kosten. Genau dieser schrankenlose Sozialausbau hat bereits verschiedene Eurostaaten ins wirtschaftliche Elend geführt. Private Angebote zur familienergänzenden Betreuung sind nach diesem Bundeskonzept in Zukunft nicht mehr gefragt. Der Zweck der Übung ist klar: Alle Kinder sollen fremd betreut werden, ob von den Familien gewünscht oder nicht. So könnte bereits ab den ersten Lebensjahren ein staatlicher Bildungs- und Erziehungsauftrag gemäss „pädagogischem Konzept" durchgesetzt werden.

Staatserziehung als Experimentierfeld
Solche Staatserziehung soll auch der Integration von Kindern aus fremden Kulturkreisen oder bildungsfernen Schichten dienen. Damit würden Kinderkrippen zum landesweiten Experimentierfeld für Bildungs- und Erziehungstheoretiker. Brauchen wir das? Begründet wird der neue Verfassungsartikel mit der angeblich besseren „Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit" sowie mit der seit Jahrzehnten sinkenden Geburtenrate in der Schweiz. Dieses Befürworterargument ist höchst bedenklich. Aus der Geschichte bis in die jüngste Vergangenheit weiss man doch: Staatliche Geburtenförderungsprogramme gehören zu den typischen Massnahmen totalitärer Staaten. In der freiheitlichen und demokratischen Schweiz aber haben sie nichts zu suchen! Hier ist die Familie mit ihrer Eigenverantwortung die Grundlage der bewährten Gesellschaftsordnung. Dafür braucht es keine Vorschriften des Bundes, welche Familienformen förderungswürdig seien und welche nicht.

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