Warum werden kriminelle Ausländer immer noch nicht ausgeschafft?

Extrablatt Extrablatt November 2012

Nationalrat Adrian Amstutz, Fraktions­präsident der SVP Schweiz, Sigriswil (BE)

"Eine härtere Gangart bei den Ausschaffungen ist vordringlich, hat eine präventive Wirkung und bringt mehr Sicherheit für alle."

„Eine härtere Gangart bei den Ausschaffungen ist vordringlich, hat eine präventive Wirkung und bringt mehr Sicherheit für alle.“

Vielleicht geht es Ihnen so wie mir. Das Thema «Ausschaffung krimineller Ausländer» ist zwar ein Dauerthema in den Medien, die von einer Volksmehrheit eingeforderten Ausschaffungen werden jedoch nicht angeordnet oder nicht vollzogen. Vor vier Jahren hat Bundesbern die Landesverweisung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seither kann das Strafgericht einen Landesverweis nicht mehr anordnen. Im Ausländerrecht ist eine entsprechende Massnahme noch möglich. Sie wird aber uneinheitlich oder vielfach gar nicht vollzogen. Die SVP hat auf diese Situation reagiert und die Ausschaffungsinitiative lanciert. Volk und Stände haben diese vor zwei Jahren angenommen. Gleichzeitig wurde auch über einen Gegenentwurf des Bundesrates abgestimmt. Dieser Gegenentwurf wurde von Volk und Ständen klar abgelehnt. Er sah vor, dass die Richter praktisch frei entscheiden können, ob sie einen ausländischen Straftäter ausweisen wollen oder nicht.

Umsetzung wird verschleppt
Der Auftrag des Volkes ist glasklar, und der Stimmbürger durfte nach jenem Abstimmungswochenende im November 2010 annehmen, nun sei die Ausschaffung krimineller Ausländer klar geregelt. Die Ausschaffungsinitiative definiert unzweideutig, dass ein krimineller Ausländer zwingend auszuweisen ist, wenn er wegen bestimmter Delikte verurteilt wird. Dass kriminelle Ausländer jedoch noch immer nicht ausgewiesen werden, müssen wir täglich aus den Medien erfahren. Bei überdurchschnittlich vielen Gewaltdelikten, über welche in den Medien berichtet wird, ist ein Ausländer direkt oder indirekt involviert. Im vergangenen Jahr war erstmals mehr als die Hälfte der Täter, die gegen das Strafrecht verstiessen, ausländischer Herkunft (bei einem Ausländeranteil von 23% an der Gesamtbevölkerung). Von der Ausschaffung solcher Straftäter wird jedoch kaum je berichtet. Warum nicht? Weil eine solche in Verweigerung des Volksauftrages nicht erfolgt. Bundesbern hat sich bisher geweigert, die Ausschaffungsinitiative umzusetzen und das Strafgesetzbuch wieder entsprechend zu ergänzen. Erst im Sommer 2012 nahm der Bundesrat einen ersten Anlauf, die Ausschaffungsinitiative einen Schritt weiter zu bringen. Dieser erste Umsetzungsversuch erfolgt zum einen massiv verspätet und geht zudem in die falsche Richtung. Es ist unglaublich – erst wird die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative verweigert, und wenn die Umsetzung einmal in Gang kommt, wird bewusst ein falscher Weg eingeschlagen.

Volkswillen respektieren
Der Bundesrat will ein System einführen, welches das Volk klar abgelehnt hat. Er will, dass ein Gericht – auch bei schweren Delikten wie Mord, Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung – abwägen kann, ob es eine Ausweisung anordnen will oder nicht. Dieses System entspricht dem Konzept des Gegenentwurfs, den Volk und Stände im November 2010 klar abgelehnt haben. Das Volk will aber, dass ein Ausländer ausgewiesen wird, der wegen eines bestimmten Delikts verurteilt wird. Ein Ermessen des Gerichts soll ausgeschlossen sein, damit ein Ausländer nicht davon profitieren kann, wenn er auf einen milden Richter trifft. Diese Missachtung des Volkswillens kann und darf nicht hingenommen werden. Nun musste die SVP wieder selber aktiv werden und hat im August 2012 die Durchsetzungsinitiative lanciert (www.durchsetzungsinitiative.ch). Diese regelt die Ausschaffung krimineller Ausländer in der Weise, wie das Volk im November 2010 entschieden hat, und stellt eine korrekte Umsetzung des Ausschaffungsartikels in der Bundesverfassung sicher.

Artikel: Nationalrat Adrian Amstutz, Fraktions­präsident der SVP Schweiz, Sigriswil (BE)

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